Teilnahmebedingungen für Reisen der AWO Königswinter

 

  1. Für die Teilnahme an den Reisen der AWO sind schriftliche Anmeldungen erforderlich. Der Anmeldebogen für die im laufenden Jahr stattfindenden Fahrten wird mit dem ersten Mitgliederrundbrief im Januar verschickt. Außerdem liegen Anmeldeformulare im AWO-Treff aus.
  2. Wer kein Mitglied der AWO ist, bezahlt für Tagesfahrten einen Aufschlag von 5 € und für Wochenfahrten 5 € pro Tag.
  3. Die Anmeldungen zu den Wochenfahrten werden schriftlich bestätigt. Drei Monate vor der Abreise ist eine Anzahlung von 80 € bzw. 100 € fällig. Der Restbetrag wird zwei Wochen vor dem Reisetermin bezahlt.
  4. Der Reisepreis für die Tagesfahrten wird zwei Wochen vor Reisebeginn an das AWO-Reisekonto überwiesen.
  5. Wer seine Reise zwei Wochen vor Reisebeginn storniert, erhält den vollen Reisepreis zurück. Wer die Reise später storniert, erhält bei Tagesfahrten 10 € zurück. Bei einer Wochenreise müssen die personenbezogenen Kosten und der Mietanteil für den Bus bezahlt werden. Falls das Hotelzimmer nicht anderweitig belegt werden kann, sind auch die Kosten für das Hotel fällig. Die Fristen für die Stornierung richten sich nach den Bedingungen des Hotels.
    Über Erstattungen bei Wochenfahrten entscheidet der Vorstand.
  6. Für Teilnehmer/innen an den Wochenfahrten schließt die AWO auf Wunsch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung ab. Der Versicherungsschutz ist im Reisepreis enthalten. Eine Reiserücktrittsversicherung muss individuell abgeschlossen werden.